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Für den Verfassungsgerichtshof von Rumänien ist eine grosse Ehre, die Arbeiten des XV. Kongresses der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte auszurichten, der ein hochbedeutendes Ereignis in ihrer Tätigkeit, für die Gewährleistung der Herrschaft der verfassungsrechtlichen Grundsätze darstellt.
In diesem Kontext erfreue ich mich sehr, den geehrten Teilnehmern, Vollmitglieder aus 40 Länder, assoziierten Mitglieder, Beobachter und Gäste, organisiert in einer internationalen Einrichtung mit einer gesamteuropäischen Dimension, ein herzliches „Willkommen” in Bukarest zu heissen.
Der Umfang dieser Entwicklung gründet sich auf die großzügige Idee vor 39 Jahren, die durch das Projekt von Dubrovnik der Vorsitzenden der Verfassungsgerichte von Deutschland, Österreich, Italien und der ehemaligen Bundeskrepublik Jugoslavien entstanden ist und zur Erfüllung dessen viele Persönlichkeiten aus dem Bereich des Verfassungsrechts und politischen Leben kontribuiert haben.
Die historischen Entwicklungen am Ende des vorigen Jahrhunderts, die zur Einführung der Demokratie und Rechtstaates im Mittel- und Osteuropa führten, gaben einen beispiellosen Auftrieb für die Erweiterung und Stärkung des institutionellen Zusammenarbeitsrahmen der Verfassungsgerichte und deren gemeinsamen Anstrengungen zur Forderüng der von der Gründundgmitglieder festgestellten Hauptziele: Informationsaustausch in Bezug auf die Arbeitsmethoden und die Verfassungssrechtsprechung in dem allgemeinen europäischen Kontext, sowie die Intensivierung der Kontakten zwischen den europäischen Verfassungsgerichten und ähnlichen Institutionen über institutionellen, strukturellen und materiellen Probleme im Bereich des Verfassungsgerichtsbarkeit.
In diesem Zusammenhang, schätzen wir vor allem, dass die Debatte von Bukarest nach einem sehr wichtigen und aktuellen Thema sich richtet: „Verfassungsgerichtsbarkeit: Funktionen und Beziehungen zu den anderen öffentlichen Behörden”. Wir glauben, dass das zu führende Dialog konsistente und innovative Ideen entwickeln wird, die zur Unabhängigkeitsanerkennung der Verfassungsgerichte vor anderen staatlichen Behörden und zur Verstärkung deren Rolle in der Stabilisierung des Rechtstaates in der zeitgenössischen Gesellschaft, die sich mit zunehmend komplexen und schweren Herausforderungen konfrontiert, dienen werden.
Wie bei anderen Zweigen des nationalen oder europäischen Rechts, sollte das Verfassungsrecht die neuen sozialen Realitäten am treuesten spiegeln, deshalb sind neue Reforme in vielen Mitgliedstaaten der Konferenz erforderlich. Der einzige Zweck ist die Stärkung des Bürgervertrauens, sowie der anderen Behörden in das Verfassungsgericichtsbarkeit – als Garant der Demokratie.
Der Kongress gibt den Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Erfahrungen, Zweifel oder Gewissheiten zu teilen, und – warum nicht? - bietet Alternativen, Antworten oder Lösungen für Probleme, die im Zusammenhang mit den verhandelten Themen entstanden sind.
Die Dinamyk der Entwicklung des rumänischen Verfassungsgerichtshofs, von Gründung bis heute, zeigt eine kontinuierliche wachsende Zahl von Beschwerden, die von den staatlichen Hauptinstitutionen zur Lösung geschickt wurden. Deshalb ist für uns die Debatte zum Thema auf die Tagesordnung des Kongresses von Bukarest sehr notwendig und zweckmäßig. Sie meldet sich harmonisch in der Reihe der vorigen Debatten und dient zur Eröffnung der Perspektive von neuen Konzepten der konstitutionellen Prinzipien gemäß den heutigen Zeiten.
Hiermit können wir alle zur Bildung des gemeinsamen Erbes des europäischen Rechts beitragen, indem wir verpflichtet sind, neue Werte zu geben, die immer den Bürgerinteressen und Entwicklung der Demokratie dienen sollen.
Bukarest wird eine wichtige Etappe in der gewaltigen Aufzeichnung der Konfezenz markieren. Möge dieselbe Vision uns auch in den Vorbereitungen für die Zukunftkonferenz von Österreich leiten.
Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Rumänien
Augustin Zegrean
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