XVII. Kongress

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Erlauben Sie mir, Sie als Präsident des XVII. Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte begrüßen zu dürfen.

Laut Beschluss, der auf der vorbereitenden Sitzung der im September 2012 in Wien stattgefundenen Präsidenten-Runde gefasst wurde, hat das georgische Verfassungsgericht nun die Vorsitz-Staffel des XVII. Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte übernommen. Dementsprechend werden alle hochrangigen Veranstaltungen – einschließlich des Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte – die im Zeitraum von 2014 bis 2017 stattfinden, in Batumi durchgeführt. Batumi ist eine Stadt, in der das georgische Verfassungsgericht ansässig ist. Wir sind stolz darauf, dass Georgien in den letzten zwanzig Jahren das erste Land unter denen ist, dem – obwohl es kein EU-Land ist – die Durchführung des Kongresses anvertraut wurde.

Angesichts der Tatsache, dass Georgien eine lange Geschichte der Rechtskultur hat, prägt die georgische Verfassung eine jahrhundertelange Tradition des Staatswesens und die grundlegenden Prinzipien der Verfassung von 1921. Das georgische Verfassungsgericht ist das Gerichtsorgan der Verfassungskontrolle, das dazu berufen ist, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Grundsätze, aber auch der Gewaltenteilung, der Grundrechte und -freiheiten sicherzustellen, die in der Verfassung niedergeschrieben und garantiert sind. Das georgische Verfassungsgericht unterhält enge Beziehungen mit den zuständigen lokalen und internationalen Partnern, beteiligt sich an zahlreichen Initiativen, an denen es auch zukünftig teilzunehmen beabsichtigt.

Das georgische Verfassungsgericht ist seit 2000 ein vollständiges Mitglied der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte, während der Sitzung in Brüssel. Im gleichen Jahr haben die Verfassungsgerichte Armeniens, Aserbaidschans, Bosnien-Herzegowinas, Lettlands, Luxemburgs, Moldaus und der Ukraine die Rechtsstellung der Vollmitgliedschaft zugewiesen bekommen.

Seit 1972 haben die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte eins nach dem anderen das Verfassungsgericht Jugoslawiens, das Bundesverfassungsgericht, das italienische Verfassungsgericht, das schweizerische Bundesgericht, das spanische Verfassungstribunal, das portugiesische Verfassungstribunal, das türkische Verfassungsgericht, das französische Verfassungsgericht, das ungarische Verfassungsgericht, das polnische Verfassungstribunal, das belgische Verfassungsgericht, der Oberste Gerichtshof Zyperns, das litauische Verfassungsgericht,das rumänische Verfassungsgericht und der österreichische Verfassungsgerichtshof vorgesessen.
Das georgische Verfassungsgericht hat den Gerichtspräsidenten – Mitgliedern der Konferenz – Einladungen zur Teilnahme an der XVII. SitzungderPräsidenten-Rundeversandt, dievom 09. biszum 11. September 2015 inBatumistattfindenwird. Die Gerichtspräsidenten werden Beschlüsse während der vorbereitenden Sitzung zu den organisatorischen Fragen bezüglich des nächsten Kongresses fassen. Nach dem ersten Treffen, das bereits in Dubrovnik 1972 stattgefunden hat, dem die Konferenzen in Baden-Baden, Rom, Losanna, Madrid, Lissabon, Ankara, Paris, Budapest, Warschau, Brüssel, Nikosia, Vilnius, Bukarest und Wien gefolgt sind, wird Batumi nun 2015 die 41 Länder vertretenden vollen Konferenzmitglieder herzlich begrüßen.

Batumi ist nun bereit – dank seinem günstigen geografischen Standort, der reichen Geschichte und der sich entwickelnden Infrastruktur – „Die Präsidenten europäischer Verfassungsgerichte und ähnlicher mit der Wahrung der Verfassungsmäßigkeit betrauter europäischer Institutionen erklären im Bestreben, Erfahrungen über die Verfassungspraxis und Verfassungsrechtsprechung in einem gesamteuropäischen Kontext untereinander auszutauschen und zwischen diesen Gerichten und Institutionen einen regelmäßigen Kontakt zu pflegen, die Absicht, unter voller Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und in gegenseitiger Achtung, wie bisher regelmäßig Fachkonferenzen zu veranstalten“ empfangen zu können, wie die Präambel des Statuts der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte sagt, die 1999 in Warschau verabschiedet wurde.
Gestatten Sie mir nun, Ihnen viel Erfolg bei der Erreichung unseres gemeinsamen Zieles – eine demokratische, rechtliche Gesellschaft zu entwickeln und zu stärken – zuwünschen, was sich aufgrund der unerschütterlichen Einhaltung der verfassungsmäßigen Grundsätze und der allgemein anerkannten Grundrechte und -freiheitendurchsetzen lässt.

Gestatten Sie mir nun, Ihnen viel Erfolgbeider Erreichung unseres gemeinsamen Zieles–eine demokratische, rechtliche Gesellschaft zu entwickeln und zu stärken –zuwünschen, was sich aufgrund der unerschütterlichen Einhaltung der verfassungsmäßigen Grundsätze und der allgemein anerkannten Grundrechte und -freiheitendurchsetzen lässt. 

Icherwartegernden Beginn unserer Diskussionen und freue mich aufrichtig darüber, Sie in der wunderschönen Stadt Batumiempfangen zu dürfen.

Zaza Tavadze
Präsident des georgischen Verfassungsgerichts



 
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